Riederhof-Bregenz

Vorarlberger Landesarchiv Kirchstraße 28 6900 Bregenz

04.01.2006

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C.Albertani

Gasthof Riederhof (Gasthof Rieden, Gasthof Rieder Hof), Arlbergstraße 97, Bregenz

1889

Am 26. April 1889 verkaufen die Eheleute Xaver und Theresia Hinteregger an Alois Hinteregger, Glasermeister und seiner Gattin Katharina die 2/m Bündtwiese an der neuen Straße, GP 11. (Verfachbuch Bregenz 1889 folio 1706) Das Haus dürfte zwischen 1889 und 1900 erbaut worden sein.

1901-1904

Ansuchen des Alois Hinteregger (geb. 1858 in Rieden) am 26. Juli 1900 um eine Gastgewerbekonzession. Am 5. Juli 1901 schreibt die BH Bregenz an Alois Hinteregger: ,,In Erledigung Ihres Ansuchens de praes. 26. Juli 1900 ertheile ich Ihnen auf Grund der gepflogenen Erhebungen und nach Anhörung der Gemeinde Rieden hiemit die Concession zum Betriebe eines „Fremden Hotels “ im Hause Nr 24 der Gemeinde Rieden, Reichsstraße mit den im § 16 Gew. Ordg. sub litt, a, b, c, d,f,g enthaltenen Berechtigungen als: Beherbergung von Fremden, Verabreichung von Speisen, Ausschank von Bier, Wein, Obstwein, Ausschank und Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke, Verabreichung von Kaffee, Thee, Chocolade, anderen warmen Getränken und von Erfrischungen, Haltung von erlaubten Spielen unter der Bedingung, daß dieses Gast- und Schankgewerbe allen Anforderungen, welche an ein modernes „Fremden Hotel“ gestellt werden, entsprechend geführt wird und daß das Gebäude in allen seinen Theilen diesem Zwecke gewidmet bleibt, und dem weiteren Bemerken, daß diese Concession ohne weiteres zurückgenommen werden müßte, falls der obigen Bedingungen nicht vollkommen entsprochen würde. Hiebet werden Sie darauf aufmerksam gemacht, daß Sie den in §10 verz. Steuer-Gesetz vorgeschriebenen gefällsämtlichen Erlaubnisschein noch vor dem Antritte des Gewerbes bei Vermeidung der im § 344 Gef Straf.Gesetz verhängten Geldstrafen einzuholen haben. …“ (BH Bregenz Gew. 447/1904, ZI. 9374)

Am 22. April 1903 schreibt Alois Hinteregger an die BH Bregenz: „Der ergebenst Gefertigte Alois Hinteregger, geb. 1858 in Rieden und dorten zuständig, ist infolge Krankheit bezw. chronischen Augenleidens gezwungen, das ihm mit Concession vom 5. Juli 1901, ZI. 9374 ertheilte Gastgewerbe zu verpachten, und hat nun einen süchtigen Fachmann und sehr verläßlichen Mann für diesen Zweck an Herrn Josef Pichler; Wirtspächter geb. 1859 in Sterzing, zuständig nach Sterzing, gefunden, welchem er ab 1. Mai l.Js. das Gasthaus „ Gasthof Rieden “ bereits verpachtet hat.

Gefertigter gestattet sich deshalb die höfliche Bitte zu stellen, es wolle die Übertragung des Wirtsgewerbes an den genannten Pächter bewilligt werden. “ Am 25. Juni 1903 bestätigt die BH Bregenz die Gewerbeverpachtung an Herrn Pichler. Aber bereits ein halbes Jahr später, am 25. Jänner 1904 schreibt Alois Hinteregger erneut an die BH Bregenz: ,,… Nachdem Herr Josef Pichler in Folge pecuniären, sowie Familienverhältnisse den Wirtschaftsbetrieb einstellen mußte, war ich gezwungen denselben einem Anderen zu übertragen. Da meine Gesundheitsverhältnisse mir selbst die Ausübung des Gastgewerbes noch nicht gestatten, so habe ich den Herrn Johann Broger geboren im Jahre 1863 zuständig nach Andelsbuch, Bez. Bregenz, die Pachtung meiner Wirtschaft übergeben und bitte um deren gütige Genehmigung. “ Eine Antwort der BH Bregenz auf dieses Ansuchen liegt nicht vor. (BH Bregenz Gew. 214/1903)

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C.Albertani

1904-1924

Am 3. November 1904 stellt Martin Weiss sen., geb. 1844, Gutsbesitzer in Rieden, einen

Antrag auf die Gastgewerbekonzession. Er schreibt:

„Der gefertigte Martin Weiss, Gutsbesitzer in Rieden, hat das an der Reichsstraße gelegene

Haus Nr. 84 [85] ,, Gasthof Rieden “ von Herrn Alois Hinteregger mit dem Vorbehalt käuflich

erworben, dass auf ihn auch die Gastgewerbeberechtigung übertragen werde.

Gefertigter erlaubt sich deshalb die höfliche Bitte zu stellen, es wollen die mit woldortiger

Concessions-Urkunde vom 5. Juli 1901, ZI. 9374, erteilte Wirtschaftsgerechtsame mit den

gleichen Berechtigungen für ihn erteilt werden.

Dieser Gasthof bot in den letzten zwei Jahren den Gästen, welche Riedenburg besuchten und

auch anderen Fremden, die in Rieden gerne ihren Sommeraufenthalt nehmen, sehr günstige

Gelegenheit für Unterkunft, da es in Rieden sonst an solchen Lokalen mangelt. Gefertigter ist

in der Lage und beabsichtigt auch, sämmtliche Lokale des geräumigen Gasthofes zu

Fremdenzimmer herzurichten und keine Wohnparteien zu haben, so dass wirklich circa 10-15

Fremde gute Unterkunft finden würden. Das Haus ist nun auch mit electr. Lichte und der

städt. Wasserleitung versorgt, so daß man sagen kann, es ist comfortabel eingerichtet und für

den Fremdenverkehr empfehlenswert.

Um ehegefällige gute Erledigung des Ansuchens wird gebeten, da die Übernahme der Realität

mit 1. Jänner 1905 erfolgen sollte. „

Am 9. Dezember 1904 erhält Martin Weiss die Konzession zum Betriebe des Gast- und

Schankgewerbes im Haus Nr. 85 der Gemeinde Rieden (Verfachbuch Bregenz 1905 folio

112).

Am 8. Jänner 1905 verkaufen die Eheleute Alois Hinteregger, Glasermeister und Katharina

geb. Geiger an Martin Weiss, Pferdehändler in Rieden folgendeRealität: BP 272 das Wohn-

und Gasthaus Nr. 24 an der neuen Straße.

20 Jahre später, am 21. Juni 1924, meldet sein Sohn Martin Weiss jun. das Gewerbe wegen

Todfalls des Konzessionsinhabers ab. (BH Bregenz Gew. 447/1904 und B-2508/1924)

1928-1945

Am 6. März 1928 stellt Martin Weiss jun., geb. 27.5.1878 in Bregenz-Rieden, einen Antrag für die Konzession für das Gast- und Schankgewerbe in der Arlbergstraße 85. Er begründet dies damit: „ … Unter diesem Standorte wurde bereits seit einigen Jahrzehnten das Gast- und Schankgewerbe ausgeübt u. zwar zuletzt von meinem verstorbenen Vater Martin Weiß auf Grund der dortigen Konzessionsurkunde vom 9.XII. 1904. ZI. 22.955 von diesem Tag an bis zu dessen am 3. April 1924 erfolgten Ableben.

Durch Erbschaftsakte ist dieser Besitz nun endgültig auf mich übergegangen, weshalb ich erst heute um die Verleihung der erforderlichen Konzession ansuchen kann. Hinsichtlich des Lokalbedarfes nach der angestrebten Konzession ist anzuführen, daß derselbe heute noch besteht, wie er szt. für die Errichtung dieser Gast- u. Schankstätte vorgelegen war, und lassen die heutigen Verhältnisse die Wiedereröffnung dieser an einem der bedeutendsten Verkehrsstraßen des Landes gelegenen Gaststätte umso dringender Geboten erscheinen, als früher zwei an dieser Straße gelegenen derartige Betriebsstätten vermöge eingetretener Familienverhältnisse (die Wiedereröffnung) in den letzten Jahren aufgelassen wurden. (Adler u. Engel). Diese Betriebseinstellungen haben zur Folge, daß an dieser verkehrsreichen Straße vom engeren Stadtgebiete Bregenz bis zur Achbrücke heute nur 3 Gaststätten in Betriebe sind, wogegen seinerzeit deren 5 bestanden. Der Fuhrwerks- u. Passantenverkehr auf der Arlbergstraße ist noch immer ein derart starker, daß es wiederholt vorgekommen ist, daß

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Fuhrleute und Fußgänger wegen Einnahme einer Labung im Hause vorgesprochen haben und

geht aus dieser einen Tatsache schon hervor, daß ein Bedürfnis nach der angestrebten

Konzession voll und ganz besteht. Der Zuspruch ist auch insbes. deshalb ein starker, weil der

Betrieb weitum als gutgefiihrte Gaststätte bekannt ist, in der stets Speise u. Trank in guter

Qualität und zu angemessenen Preisen erhältlich waren.

Nach Erlangung dieser Konzession habe ich die Absicht, in dieses Haus zu übersiedeln und

stehen mir für die Mithilfe bei der Führung dieses Betriebes Töchter zur Verfügung, sodaß

auch weiterhien, unter meiner Aufsicht eine tadellose Betriebsführung gesichert ist.

Die Gast- und Schankräume, Küche, Aborte u. Keller entsprechen den an einen solchen

Betrieb zu stellenden Anforderungen u. sind sauber u. behaglich eingerichtet.

Ich selbst besitze die für dieses Gewerbe erforderliche besondere Verlässlichkeit und

Vertrauenswürdigkeit, was disbezgl. Erhebungen einwandfrei ergeben werden. Desgleichen

bestehten auch gegen meine, mit mir im gemeinsamen Haushalte lebenden Angehörigen

keinerlei Bedenken, weshalb auch in diesem Belange mir die erbetene Konzession erteilt

werden kann.

Im Betriebe werden auch die gangbarsten alkoholfreien Getränke geführt und zu

angemessenen Preisen abgegeben, sodaß es Jedermann freigestellt ist, ohne Alkohol zu sich

nehmen zu müssen, meine Gaststätte zu besuchen, um so eine angenehme Rast zu halten und

sich gleichzeitig für den weiteren Weg zu stärken. …“

Die Konzession wird von der BH Bregenz am 23. Juni 1928 für den Gasthof „Riederhof‘

erteilt, jedoch müssen zuerst die vorgeschriebenen baulichen Verbesserungen durchgeführt

werden. Am 4.12.1930 findent schließlich die kommissioneile Besichtigung statt. (BH

Bregenz 11-1935/1934).

1945-1967

Nach dem Tod von Martin Weiss am 12. Dezember 1945 beantragt seine Witwe Maria Weiss, (geb. 10.7.1876 in Lauterach) am 25. August 1948 die Konzession zur Führung des Gasthauses. Sie dürfte das Gasthaus auch während der Nachlassregelung zwischen 1945-1948 geführt haben. Die Gastgewerbekonzession (Witwenfortführung) für Witwe, wird am 19. Oktober 1948 ausgestellt (BH Bregenz 11-1865/1948).

1967-1975

Im Jahre 1967 ersucht nun die Tochter Augusta Magdalena Weiss um Übertragung der Gewerbekonzession. Die Mutter verzichtet zugunsten ihrer Tochter am 9.2.1967 auf das Gewerbe (BH Bregenz 11-954/1967). Die Löschung der Gastgewerbekonzession für den Riederhof erfolgte im Dezember 1975.

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